Waldbrandgefahr – Verordnung

Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Melk ist aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leich entzündbarer Bestandsabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Melk.

https://www.leiben.gv.at/Waldbrandgefahr_-_Verordnung_4


		
		

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Kommandant der FF Leiben

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